Finanzierung



Gesetzliche Regelungen

Ein Teil des Beratungsgespräches für eine Vorsorge behandelt auf Wunsch auch die Arten einer möglichen Finanzierung. Auch wenn jedes Bundesland sein eigens Bestattungsgesetz hat gilt bundeweit die gleiche Regel bezüglich der Bestattungspflicht. Das heißt, die Bestattungskosten sind aus dem Nachlass oder  von den direkten Angehörigen zu tragen ist. Hinterbliebene sehen sich daher nicht selten in der Situation, die Ausgaben für eine Bestattung aus dem eigenen Guthaben bestreiten zu müssen. Dies kann je nach Art und Umfang der Bestattung erhebliche und ungeplante Kosten verursachen. In einem Vorsorgevertrag stehen hingegen die Kosten und deren Finanzierung bereits von Beginn an fest. Weitere Informationen zur Finanzierung der Bestattung, ihren Kosten und erste Preisbeispiele finden sie hier: Beispiele.

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Orientierung & Kosten

Für die Finanzierung einer Vorsorge stehen je nach Laufzeit und den persönlichen Möglichkeiten, verschiedene Modelle zur Auswahl. Eine beliebte Form der Finanzierung ist dabei die klassische Einmalzahlung, bei der alle Ausgaben bei Abschuss eines Vorsorgevertrages beglichen werden. Weitere Formen der Finanzierung einer Bestattung sind die Einzahlung monatlicher Beträge auf ein Vorsorgeonto oder die Übertragung einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung.

Reinemann Bestattungen arbeitet bei Vorsorgeverträgen mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen. Hierbei handelt es sich um eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., deren Mitglied Reinemann Bestattungen ist. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherheit der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes. Nach Einzahlung erhalten Sie darüber eine entsprechende Bestätigung und Urkunde.

 

In einem persönlichen Gespräch gehen wir auf Ihre Präferenzen zur Finanzierung der Bestattung ein und stellen weitere passende Varianten (wie etwa Ratenzahlungen) gern zur Auswahl.


Bestattung planen

Um die Angehörigen im Trauerfall nicht einer zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen, sollte eine Beerdigung bereits im Vorhinein geplant werden. Bei der Vorsorge für den Todesfall spielt insbesondere die Finanzierung der Bestattungskosten eine große Rolle. Seit die gesetzlichen Krankenkassen den Kostenzuschuss für Beerdigungen gestrichen haben, ist eine eigenverantwortliche Vorsorge im Hinblick auf die Finanzierung der Bestattung umso wichtiger. Außerdem lassen sich die Bestattungskosten durch vorsorgliche Planungsmaßnahmen reduzieren.

 

Zur Entlastung der Angehörigen sollten alle relevanten Dokumente und Informationen geordnet vorliegen. Dazu zählen etwa Testament, Vollmachten, Kontodaten und Versicherungspolicen. Letztere sind besonders wichtig, da viele Menschen dort das Geld für die Beerdigung angelegt haben. Der Planungsaufwand kann durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag um ein Vielfaches minimiert werden. In diesem legen Sie Ablauf und Bedingungen (etwa Beisetzung, Grab- und Bestattungsart) genau fest und sorgen so für eine Bestattung exakt nach Ihren Wünschen. Zudem sorgen Sie noch zu Lebzeiten für die Deckung der Bestattungskosten. Die Finanzierung der Bestattung liegt in Ihren Händen, sodass Ihre Erben und Angehörigen im Todesfall entlastet werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Vorsorge und Bestattung finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.



Finanzierungsmöglichkeiten

Die unkomplizierteste Methode zur vorsorglichen Finanzierung Ihrer Beerdigung ist zweifellos die Einmalzahlung bei Abschluss des Vorsorgevertrages. Sollte dies — aus welchen Gründen auch immer — nicht möglich sein, stehen Ihnen beim Bestattungsunternehmen Reinemann weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Bestattung zur Verfügung. So können etwa in monatlichen Raten Beträge auf ein Vorsorgekonto eingezahlt oder die Lebens- bzw. Sterbeversicherung übertragen werden.

 

Mithilfe einer Sterbeversicherung werden zweckgebundene Rücklagen gebildet, die nach dem Todesfall für die Deckung der Bestattungskosten aufgewendet werden. Aus einer solchen Versicherung besteht in der Regel sofort nach dem Tode Anspruch auf Sterbegeld. Entscheiden Sie sich für eine finanzielle Absicherung durch eine Sterbeversicherung, erledigen wir als Bestattungsunternehmen die Anmeldung des künftigen Sterbefalls und holen die fällig gewordenen Sterbegelder beim Versicherungsträger ein. Alle Finanzierungsmodelle auf einen Blick:

  • Einmalzahlung bei Abschluss des Vorsorgevertrages
  • Ratenzahlung auf Vorsorgekonto
  • Übertragung aus Lebens- bzw. Sterbeversicherung

Soziale Bestattung

Eine offene und transparente Kommunikation hinsichtlich der Bestattungskosten ist enorm wichtig. Im Todesfall unterliegen die nächsten Angehörigen der gesetzlichen Bestattungspflicht. Können die Kosten dafür nicht aufgewendet werden, kann eine sogenannte Sozialbestattung Abhilfe schaffen. Bei der Sozialbestattung werden die Bestattungskosten vom zuständigen Sozialamt übernommen, wenn diese den Hinterbliebenen nicht zugemutet werden können (§ 74 SGB XII Bestattungskosten).


Haben Sie Fragen  zur vorsorglichen Finanzierung Ihrer Bestattung, den verschiedenen Begräbnisarten oder der Ausrichtung der Trauerfeier? Reinemann Bestattungen ist rund um die Uhr für Sie da, denn wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche telefonisch erreichbar. Kontaktieren Sie uns jetzt oder buchen Sie ganz bequem online einen Termin.