Transparente Struktur
Auf die Frage nach den Kosten einer Bestattung gibt es leider keine einfache Antwort. Grundsätzlich setzt sich der Preis aus zwei Bestandteilen zusammen. Der erste Teil ist die Leistung des Bestatters, der zweite Teil sind festgelegte amtliche Gebühren und die optionalen Kosten dritter Dienstleister wie beispielsweise einem Steinmetz. In den Leistungen des Bestatters sind dabei beispielsweise die Kosten für die Beratung, Betreuung, die Ausstattung und das Equipment enthalten. Der zweite Teil beinhaltet unter anderem die Kosten für eine Friedhofsstelle, die Kremierung oder amtliche Dokumente wie Urkunden. Da die Gebühren je nach Standort und Ausführung stark variieren und jede Beisetzung individuell ist, kann ich keine pauschalen Komplettpreise ausweisen. Ich biete deshalb eine Kalkulation nach dem Baukastenprinzip an. Hierbei werden alle Leistungen nachvollziehbar aufgelistet und können flexibel ausgewählt werden. Ich möchte damit unvorhergesehene Kosten im Voraus vermeiden. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den Leistungen und ein erstes Preisbeispiel als Orientierung.
Erdbestattung
Erster Kostenanteil beginnt bei 995,00 Euro.
Ein Auszug aus den obligatorischen Bestatterleistungen:
Zweiter Kostenanteil beginnt bei 885,00 Euro.
Ein Auszug aus den obligatorischen Fremdleistungen:
In Abhängigkeit von Elementen wie der Friedhofswahl und oder dem Grad der
Individualisierung variiert der Preis und stellt daher nur eine grobe Orientierung dar. Ein Angebot erstelle ich Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch.
Feuerbestattung
Erster Kostenanteil beginnt bei 690,00 Euro.
Ein Auszug aus den obligatorischen Bestatterleistungen:
Zweiter Kostenanteil beginnt bei 650,00 Euro.
Ein Auszug aus den obligatorischen Fremdleistungen:
In Abhängigkeit von Elementen wie der Friedhofswahl und oder dem Grad der Individualisierung variiert auch hier der Preis und stellt daher nur eine grobe Orientierung dar. Ein Angebot erstelle ich Ihnen auch hierbei in einem persönlichen Gespräch.
Finanzierungszuschuss
Die Arten einer Bestattung sowie die Trägerschaft für die Kosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Sofern kein Vorsorgevertrag die Art der Bestattung und dessen Finanzierung sicherstellt, sind die familiären Hinterbliebenen ersten Grades dazu verpflichtet, für die Bestattung aufzukommen. Sollten die Mittel für eine Bestattung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss aus der Sozialkasse zu erhalten. Die Bedingungen hierfür orientieren sich am persönlichen Einkommen. Ich berate Sie gern zu allen Möglichkeiten.
Jederzeit erreichbar unter:
030 479 881 00
© Reinemann Bestattungen 2019